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Richtlinien des Kreisjugendsportrings im Schwarzwald-Baar-Kreis für die Bezuschussung zur Förderung von Kreisjugendsporttagen

Kreisjugendsporttage sind Gemeinschaftsveranstaltungen zur Förderung des Jugendsports. Die Teilnahme soll für Jugendliche des Schwarzwald-Baar-Kreises offen sein. Eine Vereinszugehörigkeit der Jugendlichen ist dabei nicht unbedingt erforderlich.

Ziel der Veranstaltung

Die Jugendlichen sollten für sportliche Aktivitäten animiert werden. Jugendlichen, die bereits eine Sportart ausüben, kann durch einen Kreisjugendsporttag die Möglichkeit geboten werden, auch andere Sportarten kennen zu lernen.

Anmeldung

Kreisjugendsporttage müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Kreisjugendsportring angemeldet werden. Dabei ist eine kurze Beschreibung der Inhalte und Ziele der Veranstaltung beizufügen. Der Kreisjugendsporttag muss vom Vorstand des KJSR genehmigt werden.

Veranstalter

Der jeweilige Verein, der den Kreisjugendsporttag durchführt, ist Veranstalter. Er übernimmt auch die Haftung für die Veranstaltung.

Gewährung von Zuschüssen

Der Kreisjugendsportring kann zur Durchführung von Kreisjugendsporttagen Zuschüsse gewähren und/oder andere Sachleistungen (z.B. Urkunden) bereitstellen. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen. Auf die Gewährung von Zuschüssen besteht kein Rechtsanspruch.

Die Höhe des Zuschusses ist in der jährlich neu erstellten Zuschussbedingung festgelegt. Der Zuschuss ist in einen festen Sockelbetrag und einen Zuschuss je Teilnehmer gesplittet.

Diese Richtlinien wurden im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 vom Vorstand des KJSR beschlossen und wurden der Mitgliederversammlung des KJSR am 10. Mai 2019 bekanntgegeben. Sie treten mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Bisher geltende Richtlinien treten am gleichen Tag außer Kraft.

 

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