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Richtlinien des Kreisjugendsportrings im Schwarzwald-Baar-Kreis für die Bezuschussung von überörtlichen Jugendsporttreffen

  1. Für überörtliche Jugendsporttreffen werden Zuschüsse gewährt. Ein überörtliches Jugendsporttreffen ist eine von einem Sportverein organisierte und durchgeführte Jugendbegegnung mit überwiegend sportlichem Charakter. Auf die Gewährung von Zuschüssen besteht kein Rechtsanspruch.
  2. Bezuschussungsfähig sind auch Sportveranstaltungen, die nicht im Schwarzwald-Baar-Kreis stattfinden, aber Jugendsportler aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis zum Zwecke des sportlichen Kräftemessens und im Rahmen des jugendpflegerischen Erfahrungsaustausches dorthin entsandt werden.
  3. Nicht bezuschusst werden Sportveranstaltungen, die im Rahmen von Rundenspielen/-kämpfen oder Pflichtwettbewerben, die durch die jeweiligen Sportverbände vorgeschrieben werden, um in die nächst höhere Sportklasse zu kommen.
  4. Das Höchstalter der Teilnehmer an den bezuschussungsfähigen Jugendsporttreffen darf 20 Jahre (Junioren/innen) nicht überschreiten.
    Ein Zuschuss kann nur für Anträge von Vereinen mit Sitz im Schwarzwald-Baar-Kreis gewährt werden. Der Wohnsitz der Teilnehmer muss ebenfalls im Schwarzwald-Baar-Kreis liegen.
  5. Für die Durchführung eines selbst durchgeführten überörtlichen Jugendsporttreffens (Turnier) erhält der ausrichtende Verein pro Tag einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist in der jährlich neu erstellten Zuschussbedingung festgelegt.
  6. Für die Teilnahme an überörtlichen Jugendsporttreffen im Schwarzwald-Baar-Kreis erhält der Antragsteller einen Zuschuss je Teilnehmer. Die Höhe des Zuschusses ist in der jährlich neu erstellten Zuschussbedingung festgelegt.
  7. Für die Teilnahme an überörtlichen Jugendsporttreffen außerhalb des Schwarzwald-Baar-Kreises erhält der Antragsteller einen höheren Zuschuss je Teilnehmer. Die Höhe des Zuschusses ist in der jährlich neu erstellten Zuschussbedingung festgelegt.
  8. Die neue Zuschusshöhe wird in der jeweiligen Jahreshauptversammlung bekannt gegeben und auf der Homepage veröffentlicht. Erst danach beginnen die Zahlungen für das neue Zuschussjahr.
  9. Anträge (überörtliche Jugendsporttreffen) sind mit Formblatt einzureichen. Entsprechende Nachweise
    (Turnierpläne etc.) sind ebenfalls beizufügen.
  10. Die Anträge sind bis spätestens 15. Januar des Folgejahres zu stellen.
  11. Diese Richtlinien wurden im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 vom Vorstand des KJSR beschlossen und wurden der Mitgliederversammlung des Kreisjugendsportringes am 10. Mai 2019 bekanntgegeben. Sie treten mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Bisher geltende Richtlinien treten am selben Tag außer Kraft.

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