Der Kreisjugendsportring des Schwarzwald-Baar-Kreises ist ein eingetragener Verein.
Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Jugendsports in den Vereinen des Schwarzwald-Baar-Kreises.
Sämtliche Sportvereine des Schwarzwald-Baar-Kreises mit eigener Vorstandschaft und Kassenführung können Mitglieder werden.
Die Mitgliedschaft im Kreisjugendsportring ist kostenlos!!!
Welche Fördermöglichkeiten bietet der Kreisjugendsportring an?
Überörtliche Jugendsporttreffen
Das ist eine von einem Sportverein organisierte und durchgeführte Jugendbegegnung mit überwiegend sportlichen Charakter. Dazu zählen Turniere, die außerhalb von Verbandsrunden durchgeführt werden. Zuschüsse können sowohl Ausrichter als auch Teilnehmer beantragen. Die Obergrenze für die jährliche Zuschussgewährung pro Verein ist ab 01.01. 2023 wie folgt festgesetzt worden: für eigene Veranstaltungen mit mindestens drei teilnehmenden Vereinen auf
EUR 1.000,00 pro Jahr; für Besuche von Jugendlichen von Wettkämpfen bei anderen Vereinen gilt eine Obergrenze von 900,00 € je Jahr. Näheres, auch zum downloaden, entnehmen Sie bitte den Richtlinien sowie dem Antragsvordruck. Stand ab 01.01. 2023.
Kurzfreizeiten
Kurzfreizeiten
Das sind organisierte Veranstaltungen für Maßnahmen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Jugendlichen und einer Dauer von mindestens 2 Tagen (An- und Abreisetag zählen als voller Tag) bis 5 Tagen. Maximale Zuschußhöhe pro Jahr/Verein EUR 1.000,00 mit Stand ab 01.01. 2023. Die Staffelung zu den Teilnehmerzahlen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
Kinder- und Jugendfreizeiten
Die Maßnahme muss mindestens 5 Tage dauern. Gefördert wird bis zu einer Dauer von 14 Tagen. Die Mindestzahl beträgt 7 Teilnehmer
und 1 Jugendgruppenleiter je 7 Teilnehmern. Maximale Zuschußhöhe pro Jahr/Verein EUR 1.000,00 mit Stand ab 01.01. 2023.
Die Staffelung zu denTeilnehmerzahlen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
Schulungen im Jugendbereich
Für die qualifizierte Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen (z.B. Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen) kann ein Zuschuss gewährt werden.
Die Zuschußmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
Durchführung von Kreisjugendsporttagen
In folgenden Sportarten sind bisher Kreisjugendsporttage durchgeführt worden: Kegeln, Schach, Sportschützen, Radsport und Leichtathletik.
Für Details zur Durchführung wenden Sie sich bitte an den Vorstand des KJSR. Grundvoraussetzung ist eine Anmeldefrist von drei Monaten.
Über die weiterführenden Links gelangen Sie zur Schnellnavigation für die Richtlinien und Anträge.